| Datum | Thema - Kurz-Info |
Information |
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| 28.06.2012 10.05.2012 31.03.2012 23.02.2012 |
Informationsveranstaltungen C.a.P.
sagt Ihnen, |
In regelmäßigen Abständen lädt C.a.P. Interessenten zu einem Informationsbewerber-Seminar ein. Hier lernen Sie den Verein C.a.P. e.V., seine Tätigkeit und sein Team kennen. Sie werden aktuell über das Thema Auslandsadoption informiert (speziell über das Verfahren aus den von C.a.P. begleiteten Ländern). Eine verbindliche Anmeldung ist erforderlich. In der geringen Anmeldegebühr ist ein kleiner Imbiss enthalten. |
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| 31.01.2012 |
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| C.a.P. hat nach intensiven Vorbereitungen eine Vertretung in der Russischen Föderation gegründet. Bereits am 07.12.2011 hatte das deutsche Landesugendamt C.a.P. die Zulassung für die Begleitung von Adoptionsverfahren in der Russischen Föderation erteilt. In Kürze wird C.a.P. dann auch Adoptionsverfahren in der Russischen Föderation begleiten und hierfür Beauftragungen annehmen. |
| 18.01.2012 |
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| Das Treffen am Mittwoch, den 18. Januar 2012 zwischen der stellvertretenden Ministerin Velina Todorova und den bulgarischen Kooperationspartnern verlief positiv und legte damit den Grundstein für die weitere konstruktive zukünftige Zusammenarbeit. Die Ministerin kommt aus dem Bereich des Familienrechtes und hat selbst ein Adoptivkind. Bei dem Treffen bestätigte sie, dass keine Veränderungen an der aktuellen Verfahrensweise vorgesehen sind; das Verfahren bleibt also in der bewährten Art und Weise unverändert, so dass keine Anpassungen für laufende Verfahren erforderlich werden. Die Kooperationspartner haben Frau Todorova als eine sehr engagierte Frau kennengelernt und erwarten, dass sie sich positiv für die bulgarischen Heimkinder einsetzen wird. Die laufenden Kinderkommissionen wurden nach der Winter-/Weihnachtspause (die in Bulgarien bis in den Januar hineinreicht) zügig wieder aufgenommen. Am 20. Januar 2012 hat bereits die 2. Kommission dieses Monats stattgefunden. . |
| 11.01.2012 |
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| Anders als vorab angekündigt hat es nun doch personelle Änderungen im bulgarischen Justizministerium gegeben. Velina Todorova wurde zur neuen stellvertretenden Justizministerin ernannt. Sie ist zuständig für Auslandsadoptionen und befürwortet ausdrücklich die Auslandsadoption als Weg, elternlosen Kindern in geeigneten Familien eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Um die Zusammenarbeit im Adoptionsverfahren gut auf einander abzustimmen, hat sie die Initiative ergriffen und die bulgarischen Kooperationspartner zu einem Gespräch am 18. Januar eingeladen. Die
Kinderkommissionen, in denen elternlose Kinder den Adoptionsbewerbern
zugeordnet werden, finden auch im neuen Jahr regelmäßig und in bewährter Form statt.
Die erste Kommission ist für diese Woche geplant. |
| 12.12.2011 |
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| Nach den Wahlen in Bulgarien wurden inzwischen auch alle stellvertretenden Minister ernannt. In dem für Auslandsadoptionen zuständigen Bereich wurde Frau Masheva in ihrem Amt bestätigt. Somit kann davon ausgegangen werden, dass auch die bisher zuständigen Mitarbeiter unverändert tätig sein werden. Das stimmt uns zuversichtlich, dass die Antragsverfahren weiterhin in der bewährten Art und Weise kontinuierlich weiter bearbeitet werden. | |
| 06.12.2011 |
Ukraine |
- Zuständig für Auslandsadoptionen ist nun das Ministerium für Sozialpolitik. - Der maximale Altersunterschied von 45 Jahren zwischen Eltern und Kindern wurde aufgehoben. - Wenn Bewerber bereit sind, ein Kind unter 5 Jahren mit besonderen
Bedürfnissen („special-needs“) zu adoptieren, muss dies im Sozialbericht
ausdrücklich dokumentiert sein. | ||
| 31.10.2011 | Besuch aus der Ukraine |
![]() Unser Bild zeigt sie zwischen unseren C.a.P.-Fachkräften Irina Horn (links) und Birgit Lengeling (rechts). | ||
| 17.09.2011 | Sommerfest 2011 |
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| 11.08.2011 |
Ukraine |
Die alte Zentrale Behörde wird nach dem 11. Juli 2011 für die Öffentlichkeit nicht mehr öffentlich zugänglich sein. Laut Auskunft der dortigen Mitarbeiter werden die laufende Adoptionsverfahren weiter wie bisher bearbeitet. Erst kürzlich konnte C.a.P. die Adoption eines recht gesunden Jungen (8 Jahre) erfolgreich abschliessen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird das neue zentral in Kiew angeschlossene Zentrum für Auslandsadoptionen ab dem 01.09.2011 seine Arbeit wieder aufnehmen. Änderungen die in diesem Zusammenhang bekannt wurden: 1. Für die Auslandsadoption werden grundsätzlich nur noch Kinder ab 5 Jahre freigegeben. 2. Ausnahmen können gemacht werden bei der Adoption a) von Kindern mit besonderen Bedürfnissen und b) von Geschwisterkindern, wenn eines davon älter als 5 Jahre ist. Mit dieser Regelung wird die aus den letzten Monaten bereits bekannte Praxis in einen gesetzlichen Rahmen gefasst. Es gibt allerdings noch keine verlässlichen Informationen, ob weitere Änderungen kommen werden und welche Auswirkungen diese auf die neuen Adoptionsverfahren haben werden. Sobald neuere Informationen
vorliegen, werden wir diese veröffentlichen. | ||
| 01.07.2011 |
| C.a.P. feiert sein 10-jähriges Jubiläum. Als zuständige Zentrale Stelle hat der Landschaftsverband Rheinland unseren Verein Children and Parents e.V. zum 01.07.2001 als freie internationale Adoptionsvermittlungsstelle anerkannt. C.a.P. dankt allen Mitarbeitern, den Kooperationspartnern, den ehrenamtlich Tätigen, den Freunden und Kollegen in den Zentralen Stellen. Nur mit ihrer Unterstützung war und ist es C.a.P. seit 10 Jahren möglich, auf einem sehr hohen Niveau elternlosen Kindern zu einer Familie zu verhelfen. Für die Zukunft wünschen wir uns weiterhin eine gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und Unterstützern für die gemeinsame Sache, denn ... !!! Kinder
brauchen ein Zuhause !!! | ||
| 16.06.2011 |
Vermittlungen aus Bulgarien erfolgen zuverlässig | Die bulgarischen Behörden bearbeiten die vorliegenden Adoptionsanträge kontinuierlich. Wöchentliche werden neue Kindervorschläge versandt. | ||
| 16.06.2011 | C.a.P. stellt klar: Entgegen anders lautenden Gerüchte gibt es aktuell keinen Adoptionsstopp in der Ukraine! | Richtig ist, es gibt Änderungen in der Gesetzgebung, die das Adoptionsverfahren betreffen; diese Änderungen greifen die seit einiger Zeit bereits übliche Praxis auf: Adoptionen von kleinen Kindern aus der Ukraine sind danach nur möglich, wenn Bewerber bereit sind, Kinder mit „special needs“ (mit besonderen Anforderungen) zu adoptieren. Für Bewerber, die bereit sind, ein Kind zu adoptieren, das älter als 5 Jahre ist, besteht auch die Möglichkeit ein gesundes Kinder kennen zu lernen. Für die Adoption von Geschwistern, die 5 Jahre oder jünger sind, gelten Ausnahmeregelungen. Die gesetzlichen Änderungen waren erforderlich, da zur Zeit über 20.000 Kinder in einem Alter von mehr als 5 Jahren in ukrainischen Kinderheimen leben und auf Adoptionseltern warten. | ||
| 01.05.2011 | C.a.P. passt Gebühren an | Erstmalig nach 9 Jahren passt C.a.P. zum 01. Mai 2011 die Vermittlungsgebühr für neue Beauftragungen sowie die Gebühren für die Erstellung der Sozialberichte an die gestiegenen Kosten an. |
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