Der praktische Ablauf  eines Adoptionsverfahrens in Bulgarien
 
Die kompletten Bewerberunterlagen werden nach Überprüfung durch C.a.P. über unsere Kooperationspartner an das Justizministerium in Sofia versandt. Dort werden sie eingereicht; die Bewerber werden als Adoptionsbewerber für Bulgarien anerkannt und registriert.
 
Das Justizministerium übersendet C.a.P. sowie dem Kooperationspartner einen Kindervorschlag. Der Kindervorschlag wird von C.a.P. an das zuständige Jugendamt sowie an die beteiligten Landesjugendämter zur Kenntnisnahme und Prüfung übersandt. Im Anschluss daran wird der Kindervorschlag mit den Bewerbern eingehend besprochen.
 
Wenn die Bewerber mit dem Kindervorschlag vorläufig einverstanden sind, reisen sie nach Bulgarien. Dort sind sie verpflichtet, das vorgeschlagene Kind an fünf aufeinander folgenden Tagen zu besuchen. Sie lernen das Kind kennen und müssen sich entscheiden, ob sie die Adoption des Kindes anstreben. Bei einem Notar willigen die Bewerber in die Adoption ein. Danach erteilen sie unserem Kooperationspartner den Auftrag, sie im weiteren Bewerberverfahren bei den bulgarischen Behörden zu vertreten. Sollten die Bewerber sich gegen den Kindervorschlag entscheiden, muss auch diese Entscheidung notariell erklärt werden. Der erste Aufenthalt in Bulgarien dauert ca. 6-7 Tage.
 
Die erläuterten Verfahrensschritte müssen innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des schriftlichen Kindervorschlages abgeschlossen werden. Bis dahin müssen alle beteiligten Behörden in Deutschland ihre Zustimmung zur Fortsetzung des Adoptionsverfahrens schriftlich eingereicht haben, und es müssen auch eventuell zu erneuernde Unterlagen nachgereicht worden sein.
 
Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, wird die Gerichtsverhandlung beantragt. In Bulgarien ist die Anwesenheit der Bewerber vor Gericht nicht verbindlich vorgeschrieben; unsere Kooperationspartner, Rechtsanwälte, vertreten die Interessen der Bewerber.
 
Die Bewerber kehren bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens (ca. 3-4 Monate) nach Deutschland zurück.
 
Die Bewerber werden von C.a.P. informiert, sobald das Gerichtsverfahren stattgefunden hat. Der weitere Ablauf des Verfahrens wird mit den Bewerbern besprochen.
 
Der Kooperationspartner stellt in Bulgarien für die Bewerber die Unterlagen zur Ausreise des Kindes zusammen. Da Bulgarien seit 2007 Mitglied der Europäischen Union ist, ist ein Besuch der Deutschen Botschaft zur Beantragung eines Einreisevisums nicht mehr notwendig. Der zweite Aufenthalt in Bulgarien dauert ca. 2-3 Tage.
 
C.a.P. berät und unterstützt die Bewerber bei allen Behördengängen und Formalitäten in Deutschland (Einwohnermeldeamt, Standesamt, Vormundschaftsgericht etc). Gleichzeitig berät und unterstützt C.a.P. die Bewerber bei Erziehungsfragen, informiert ggfs. über örtlich ansässige Beratungsstellen und stellt auf Wunsch Kontakt zu anderen Adoptivfamilien her.
 
C.a.P. erstellt, wenn gewünscht, und überwacht die Entwicklungsberichte; C.a.P. leitet diese termingerecht über den Kooperationspartner an das bulgarische Justizministerium weiter.
 
 
  Die Dauer
Die Verfahrens Dauer ist abhängig von Ihrem Kinderprofil. Nach der Abgabe Ihres Dossiers beim Justizministerium kann es bei kleineren Kindern zu einer längeren Wartezeit kommen; die Vermittlung von größeren Kindern ist in einem kürzeren Zeitraum (ca. 3 Monaten) möglich.
 
 
  Die Einreiseformalitäten  (Quelle Auswärtiges Amt)
Reisedokumente
Zur Einreise nach Bulgarien benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen oder Personalausweis oder Reisepass.
Auch Kinder unter 16 Jahren brauchen einen eigenen Personalausweis oder Reisepass mit Lichtbild; die Eintragung der Kinder in den Pass der Eltern ist nicht ausreichend. Ausweise und Pässe sollten bei der Einreise noch drei Monate gültig sein, nach Auskunft der zuständigen bulgarischen Behörden mindestens jedoch für die geplante Reisedauer.
 
Visum
Ein Visum ist für deutsche Staatsangehörige unter keinen Umständen mehr erforderlich. Dies gilt jedoch nicht für Inhaber von Reisedokumenten für Ausländer. Diese benötigen (lt. Information des Auswärtigen Amtes) auch für Kurzaufenthalte ein Visum.

Wir bitten ausländische Mitbürger mit Wohnsitz in Deutschland mit dem für sie zuständigen Bulgarischen Konsulat oder mit ihrer eigenen Vertretung in Deutschland Kontakt aufzunehmen und diese Frage zu klären!
 

   
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Stand 21.05.2011