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Der praktische Ablauf eines
Adoptionsverfahrens in
Bulgarien |
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Die kompletten Bewerberunterlagen werden nach Überprüfung durch C.a.P.
über unsere Kooperationspartner an das Justizministerium in Sofia
versandt. Dort werden sie eingereicht; die Bewerber werden als
Adoptionsbewerber für Bulgarien anerkannt und registriert. |
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Das Justizministerium übersendet C.a.P. sowie dem Kooperationspartner einen Kindervorschlag. Der Kindervorschlag wird von C.a.P.
an das zuständige Jugendamt sowie an die beteiligten Landesjugendämter
zur Kenntnisnahme und Prüfung übersandt. Im Anschluss daran wird der
Kindervorschlag mit den Bewerbern eingehend besprochen. |
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Wenn
die Bewerber mit dem Kindervorschlag vorläufig einverstanden sind,
reisen sie nach Bulgarien. Dort sind sie verpflichtet, das
vorgeschlagene Kind an fünf aufeinander folgenden Tagen zu besuchen.
Sie lernen das Kind kennen und müssen sich entscheiden, ob sie die
Adoption des Kindes anstreben. Bei einem Notar willigen die Bewerber in
die Adoption ein. Danach erteilen sie unserem Kooperationspartner den
Auftrag, sie im weiteren Bewerberverfahren bei den bulgarischen
Behörden zu vertreten. Sollten die Bewerber sich gegen den
Kindervorschlag entscheiden, muss auch diese Entscheidung notariell
erklärt werden. Der erste Aufenthalt in Bulgarien dauert ca. 6-7 Tage. |
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Die
erläuterten Verfahrensschritte müssen innerhalb von zwei Monaten nach
Bekanntgabe des schriftlichen Kindervorschlages abgeschlossen werden.
Bis dahin müssen alle beteiligten Behörden in Deutschland ihre
Zustimmung zur Fortsetzung des Adoptionsverfahrens schriftlich
eingereicht haben, und es müssen auch eventuell zu erneuernde
Unterlagen nachgereicht worden sein. |
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Liegen
alle notwendigen Unterlagen vor, wird die Gerichtsverhandlung
beantragt. In Bulgarien ist die Anwesenheit der Bewerber vor Gericht
nicht verbindlich vorgeschrieben; unsere Kooperationspartner,
Rechtsanwälte, vertreten die Interessen der Bewerber. |
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Die Bewerber kehren bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens (ca. 3-4 Monate) nach Deutschland zurück. |
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Die Bewerber werden von C.a.P.
informiert, sobald das Gerichtsverfahren stattgefunden hat. Der weitere
Ablauf des Verfahrens wird mit den Bewerbern besprochen. |
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Der
Kooperationspartner stellt in Bulgarien für die Bewerber die Unterlagen
zur Ausreise des Kindes zusammen. Da Bulgarien seit 2007 Mitglied der
Europäischen Union ist, ist ein Besuch der Deutschen Botschaft zur
Beantragung eines Einreisevisums nicht mehr notwendig. Der zweite
Aufenthalt in Bulgarien dauert ca. 2-3 Tage. |
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C.a.P.
berät und unterstützt die Bewerber bei allen Behördengängen und
Formalitäten in Deutschland (Einwohnermeldeamt, Standesamt,
Vormundschaftsgericht etc). Gleichzeitig berät und unterstützt C.a.P.
die Bewerber bei Erziehungsfragen, informiert ggfs. über örtlich
ansässige Beratungsstellen und stellt auf Wunsch Kontakt zu anderen
Adoptivfamilien her. |
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C.a.P. erstellt, wenn gewünscht, und überwacht die Entwicklungsberichte; C.a.P. leitet diese termingerecht über den Kooperationspartner an das bulgarische Justizministerium weiter. |
| Die Dauer | |
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Die Verfahrens Dauer ist abhängig
von Ihrem Kinderprofil. Nach der Abgabe Ihres Dossiers beim
Justizministerium kann es bei kleineren Kindern zu einer
längeren Wartezeit kommen; die Vermittlung von größeren
Kindern ist in einem kürzeren Zeitraum (ca. 3 Monaten)
möglich. |
| Die Einreiseformalitäten (Quelle Auswärtiges Amt) | |
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Reisedokumente Zur Einreise nach Bulgarien benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen oder Personalausweis oder Reisepass. Auch Kinder unter 16 Jahren brauchen einen eigenen Personalausweis oder Reisepass mit Lichtbild; die Eintragung der Kinder in den Pass der Eltern ist nicht ausreichend. Ausweise und Pässe sollten bei der Einreise noch drei Monate gültig sein, nach Auskunft der zuständigen bulgarischen Behörden mindestens jedoch für die geplante Reisedauer. |
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Visum Ein Visum ist für deutsche Staatsangehörige unter keinen Umständen mehr erforderlich. Dies gilt jedoch nicht für Inhaber von Reisedokumenten für Ausländer. Diese benötigen (lt. Information des Auswärtigen Amtes) auch für Kurzaufenthalte ein Visum.
Wir
bitten ausländische Mitbürger mit Wohnsitz in Deutschland mit
dem für sie zuständigen Bulgarischen Konsulat oder mit ihrer
eigenen Vertretung in Deutschland Kontakt aufzunehmen und diese
Frage zu klären! |
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