Die Kinder in Bulgarien

Gem. dem Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ) werden die Kinder in Bulgarien nach dem Subsidiaritätsprinzip zunächst regional für eine Inlandsadoption registriert.
Nach Ablauf eines Jahres (diese Frist ist für Inlandsadoptionen von den bulgarischen Behörden festgelegt worden), werden die Kinder beim Justizministerium in Sofia, der Zentralen Stelle für Auslandsadoptionen in Bulgarien, für eine Auslandsadoption registriert und freigegeben.
 

 

Die Heimkinder sind fast immer in Ihrer sprachlichen und motorischen Entwicklung verzögert. Häufig sind sie mangelernährt. Viele der für die Auslandsadoption freigegebenen Kinder in Bulgarien sind Sinti oder Roma. Heimkinder haben in der Regel wenig oder gar keine Erfahrungen mit dem Leben in einer Familie. Sie erfahren kaum Zuwendung; ihre soziale Kompetenz ist nicht altergemäß entwickelt. Die Persönlichkeit des Kindes hat sich durch den Heimaufenthalt nicht frei entfalten können.
 

 

Die Aufnahme in den Alltag einer Adoptivfamilie ist für das Kind ein Schritt in eine neue Welt. Dort wird es mit neuen Gesichtern und unbekannten Sachen konfrontiert, die das Kind mit ihrer Unterstützung kennen und einschätzen lernen muss. Das bedeutet für Sie als Adoptiveltern, dass Sie sich zuerst eine Vertrauensbasis erarbeiten und dann aufmerksam auf ihr Kind eingehen und aufpassen müssen. Dieser Prozess stellt für das Kind und die Eltern eine große Herausforderung dar, die von Rückschlägen, aber auch von vielen schönen Erfolgserlebnissen geprägt wird.
 

 

Adoptiveltern sollten in der Lage sein, sich selbstkritisch mit dieser Situation auseinanderzusetzen und im Zweifelsfall keine Scheu haben, therapeutische Unterstützung für sich und / oder für ihr Kind in Anspruch zu nehmen.
 

   
   
  Welche Kinder kommen zur Vermittlung
Wegen des Subsidaritätsprinzip gem. des HAÜ können Kinder erst ab einem Alter von 2 Jahren für eine Auslandsadoption registriert und vermittelt werden. Nach dem bulgarischen Gesetz ist Bulgarien verpflichtet, für jedes Kind innerhalb einer Frist von wenigen Monaten Eltern zu finden und das Kind in eine Familie zu vermitteln. Jedes Kind hat gesetzlich festgelegt das Recht auf Eltern. Bewerber müssen allerdings mit längeren Wartezeiten rechnen, wenn sie nur ein kleines Kind adoptieren möchten. Der durchschnittliche Alter der aus Bulgarien vermittelten Kinder liegt zwischen 3-4 Jahren.
 
Im Rahmen der Erstellung des Sozialberichtes wird zusammen mit ihnen ein Kinderprofil erstellt. Entsprechend diesem Kinderprofil wird dann von den zuständigen Behörden in Bulgarien ein Kindervorschlag unterbreitetet.
 
 

21.05.2011

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