Die

Kosten

 
Die anfallenden Kosten bei einer Auslandsadoption setzen sich zusammen aus
 
den Vermittlungsgebühren für die Dienstleistung in Deutschland. Qualifizierte und fachliche Begleitung bei einer Adoption ist unabdingbar und wird auch nach der Haager Konvention vorausgesetzt.
 
den anfallenden Kosten für die Zusammenstellung der erforderlichen Bewerbungsunterlagen.
 
den Kosten für die landesspezifische Zusammenstellung der Antragsunterlagen durch die Bewerber hier in Deutschland (z.B. für die Ausstellung des medizinischen Gutachtens, Auslagen bei den Behörden, die Notargebühr, Gebühr bei der Botschaft, Gebühr für die Apostille usw.)
 
den Kosten für die Hin- und Rückreise zum /vom Herkunftsland, für Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Herkunftsland
 
den Kosten für die Dienstleistung des Kooperationspartners im Herkunftsland; hierzu zählen die Übersetzung der Dokumente, die Dienstleistung des Dolmetschers und der Begleitung sowie die Koordination aller adoptionsrelevanten Schritte im Herkunftsland.
 
einer Spende für das Heim, in dem das Kind lebt.
 
   
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Stand: 28.09.2009