Der praktische Ablauf  eines Adoptionsverfahrens in der Ukraine

Die kompletten Bewerberunterlagen werden nach Überprüfung durch C.a.P. über unsere Kooperationspartner an das Ministerium der Ukraine für Familie, Jugend und Sport übersandt. Dort werden die Bewerber registriert.
 
10 Arbeitstage nach dem Abgabetermin der Unterlagen wird C.a.P. vom Kooperationspartner über die Registrierungsnummer und den Einladungstermin in Kiew informiert. Der Termin liegt in der Regel ca. einen Monat nach dem Termin der Abgabe der Unterlagen. Es handelt sich um einen persönlichen Vorstellungstermin beim zuständigen Ministerium.
 
Die Bewerber reisen in die Ukraine und sprechen beim Ministerium vor. Dort erhalten sie in Anwesenheit von ukrainischem Fachpersonal individuelle Kindervorschläge. Hierbei handelt es sich um Informationsmaterial zur Auslandsadoption freigegebene Kinder. Nachfragen sind möglich. Gegebenenfalls können Fragen auch im Heim geklärt werden; auch Telefonate zum Beispiel mit C.a.P. oder auch Ärzten in Deutschland sind möglich.

Die Bewerber besuchen das vorgeschlagene Kind im Heim. Sie entscheiden sich nach Rücksprache mit C.a.P. sowie unter Berücksichtigung der medizinischen Untersuchungs-ergebnisse für das Kind. Während ihres gesamten Aufenthaltes werden sie von unserem Kooperationspartner bei allen Schritten, die das Adoptionsverfahren betreffen, unterstützt.
 
Die Bewerber stellen mit Unterstützung unseres Kooperationspartners bei Gericht den Antrag auf Adoption; ca. eine Woche später findet die Gerichtsverhandlung statt. Die Anwesenheit der Bewerber bei der Gerichtsverhandlung ist zwingend erforderlich.
 
Nach Rechtskraft des Gerichtsurteils (ca. nach 10 Tagen) werden die erforderlichen Unterlagen für das Kind beantragt. Nach Ausstellung dieser Dokumente reisen die Bewerber nach Kiew, um hier die letzten Formalitäten zu erledigen. Nach ca. 2-3 Tagen in Kiew reisen die Bewerber zusammen mit ihrem Kind aus. Der Aufenthalt in der Ukraine dauert ca. 6 Wochen.
 
C.a.P. informiert die Bewerber über die notwendigen Verfahrensvorschriften und Behördengänge in Deutschland (Einwohnermeldeamt, Standesamt, Vormundschaftsgericht). Gleichzeitig berät und unterstützt C.a.P. die Adoptiveltern in Erziehungsfragen, informiert ggfs. über örtlich ansässige Beratungsstellen und stellt auf Wunsch Kontakt zu anderen Adoptivfamilien her.
 
Die Bewerber sind verpflichtet in regelmäßigen Abständen Entwicklungsberichte zu erstellen.  C.a.P. überwacht dies und leitet diese an die Ukrainische Botschaft weiter.
 
 
Hinweis:
Bei allen erforderlichen Schritten werden Sie selbstverständlich von unserem Kooperationspartner begleitet !

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Stand: 22.05.2011