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Der praktische Ablauf eines
Adoptionsverfahrens in der Ukraine
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Die kompletten Bewerberunterlagen werden nach Überprüfung durch C.a.P.
über unsere Kooperationspartner an das Ministerium der Ukraine für
Familie, Jugend und Sport übersandt. Dort werden die Bewerber
registriert. |
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10 Arbeitstage nach dem Abgabetermin der Unterlagen wird C.a.P.
vom Kooperationspartner über die Registrierungsnummer und den
Einladungstermin in Kiew informiert. Der Termin liegt in der Regel ca.
einen Monat nach dem Termin der Abgabe der Unterlagen. Es handelt sich
um einen persönlichen Vorstellungstermin beim zuständigen Ministerium. |
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Die
Bewerber reisen in die Ukraine und sprechen beim Ministerium vor. Dort
erhalten sie in Anwesenheit von ukrainischem Fachpersonal individuelle
Kindervorschläge. Hierbei handelt es sich um Informationsmaterial zur
Auslandsadoption freigegebene Kinder. Nachfragen sind möglich.
Gegebenenfalls können Fragen auch im Heim geklärt werden; auch
Telefonate zum Beispiel mit C.a.P. oder auch Ärzten in Deutschland sind möglich. |
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Die Bewerber besuchen das vorgeschlagene Kind im Heim. Sie entscheiden sich nach Rücksprache mit C.a.P.
sowie unter Berücksichtigung der medizinischen Untersuchungs-ergebnisse
für das Kind. Während ihres gesamten Aufenthaltes werden sie von
unserem Kooperationspartner bei allen Schritten, die das
Adoptionsverfahren betreffen, unterstützt. |
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Die
Bewerber stellen mit Unterstützung unseres Kooperationspartners bei
Gericht den Antrag auf Adoption; ca. eine Woche später findet die
Gerichtsverhandlung statt. Die Anwesenheit der Bewerber bei der
Gerichtsverhandlung ist zwingend erforderlich. |
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Nach
Rechtskraft des Gerichtsurteils (ca. nach 10 Tagen) werden die
erforderlichen Unterlagen für das Kind beantragt. Nach Ausstellung
dieser Dokumente reisen die Bewerber nach Kiew, um hier die letzten
Formalitäten zu erledigen. Nach ca. 2-3 Tagen in Kiew reisen die
Bewerber zusammen mit ihrem Kind aus. Der Aufenthalt in der Ukraine
dauert ca. 6 Wochen. |
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C.a.P.
informiert die Bewerber über die notwendigen Verfahrensvorschriften und
Behördengänge in Deutschland (Einwohnermeldeamt, Standesamt,
Vormundschaftsgericht). Gleichzeitig berät und unterstützt C.a.P.
die Adoptiveltern in Erziehungsfragen, informiert ggfs. über örtlich
ansässige Beratungsstellen und stellt auf Wunsch Kontakt zu anderen
Adoptivfamilien her. |
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Die Bewerber sind verpflichtet in regelmäßigen Abständen Entwicklungsberichte zu erstellen. C.a.P. überwacht dies und leitet diese an die Ukrainische Botschaft weiter. |
Hinweis:
Bei allen erforderlichen Schritten werden Sie
selbstverständlich von unserem Kooperationspartner
begleitet ! |
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