Nach der Verfassung vom 28.06.1996 war die Ukraine eine Präsidialdemokratie mit Gewaltenteilung. Die Verfassung enthält einen ausführlichen Grundrechtekatalog. Politik und Verwaltung sind stark auf das Amt des Präsidenten - nicht des Ministerpräsidenten - als zentraler Verfassungsinstitution und Ausdruck staatlicher Macht ausgerichtet. Am 08.12.2004 wurde die Verfassung im Rahmen der Ereignisse der "Orangenen Revolution" in wesentlichen Elementen geändert. Diese Änderungen sind zum 01.01.2006 in Kraft getreten und mit Konstituierung des am 26. März 2006 gewählten neuen Parlaments voll wirksam. Mit ihnen wird die Rolle des Parlaments, das nun weitgehend selbst die Regierung einsetzen und - ohne Zustimmung des Präsidenten - qua Misstrauensvotum abberufen kann, deutlich gestärkt. Der Präsident nominiert in seiner konstitutionellen Verantwortung für Außen- und Sicherheitspolitik nur noch die Außen- und Verteidigungsminister sowie den Leiter des Nationalen Nachrichtendienstes. Gleichwohl spielt er im Prozess der Regierungsbildung auch weiter eine wichtige Rolle und besitzt zudem durch die Möglichkeit, unter bestimmten (eng definierten) Voraussetzungen das Parlament aufzulösen, wichtigen politischen Einfluss. Der Europarat hat Teile der Verfassungsänderungen, insbesondere das neue imperative Mandat der Abgeordneten der ‚Obersten Rada’ und die übermäßig starke Stellung des Generalstaatsanwalts, als nicht rechtsstaatskonform kritisiert.

Die Ukraine wird zentralistisch regiert. Das Land ist in 27 Verwaltungseinheiten aufgeteilt: 24 Bezirke (Oblaste), deren Gouverneure vom Präsidenten ernannt und entlassen werden, sowie die Autonome Republik Krim und die Städte Kiew und Sewastopol, die einen Sonderstatus haben. Organe der regionalen und lokalen Selbstverwaltung haben relativ geringe Kompetenzen. Eine Ausnahme bildet die "Autonome Republik Krim", die gemäß der ukrainischen Verfassung einen Autonomiestatus genießt.

Nach einer von Manipulationen geprägten Präsidentschaftswahl kam es im Dezember 2004 zu Massenprotesten (so genannte "Orangene Revolution"). Klarer Sieger des am 26.12.2004 wiederholten 2. Wahlgangs war der Oppositionspolitiker Wiktor Juschtschenko mit 51,99% der Stimmen, der am 23.01.2005 zum ukrainischen Präsidenten vereidigt wurde. Das erste Kabinett unter Ministerpräsidentin Timoschenko war von Februar bis September 2005 im Amt. Am 22.09.05 wurde Juri Jechanurow zum neuen Ministerpräsidenten ernannt. Die von ihm geführte Regierung blieb nach den Parlamentswahlen vom 26.03.2006 vorläufig im Amt, bis am 05.08.2006 Wiktor Janukowitsch (Partei der Regionen) zum neuen Premierminister gewählt wurde.

Der neue Premierminister, Wiktor Janukowitsch, ist der politische Widersacher von Staatspräsident Juschtschenko. Janukowitsch war bereits vor der „orangenen Revolution“ Premierminister unter Präsident Kutschma und Gegenkandidat von Juschtschenko bei der Präsidentschaftswahl Ende 2004. Seine Partei der "Regionen", die sich auf eine feste Stammwähler-Hochburg in der pro-russischen Ostukraine stützen kann, hat bei den Parlamentswahlen am 26.03.2006 mit rund 32% der Wählerstimmen 189 Parlamentssitze errungen.

Die große und unerwartete Überraschung der Parlamentswahlen: Juschtschenkos Revolutionsgefährtin und politische Rivalin Julia Timoschenko hat mit rund 22% (129 Sitze) den Präsidenten-Parteiblock "Unsere Ukraine" klar auf den dritten Platz verwiesen (knapp 14% bzw. 81 Sitze). Von den zahlreichen kleineren Parteien haben nur die Sozialisten unter ihrem Führer Alexander Moros (5,67% bzw. 33 Sitze) und die Kommunisten (3,66% bzw. 21 Sitze) den Einzug ins Parlament geschafft.

Parlamentarische Basis der Regierung von Premierminister Janukowitsch bildet eine „Antikrisenkoalition“ aus seiner Partei der Regionen (186 Sitze), der Sozialistischen Partei (33 Sitze) und der Kommunistischen Partei (21 Sitze). Ob das Bündnis „Nascha Ukraina“ (Unsere Ukraine) mit seinen 81 Sitzen der Regierungskoalition beitreten wird, ist derzeit noch offen. Die politische Situation in der Ukraine ist zurzeit in Bewegung, so dass kurzfristige Änderungen nicht ausgeschlossen sind.

Neben den Parlamentswahlen fanden am 26.03.2006 gleichzeitig auch Regional- und Kommunalwahlen, statt. Die durch OSZE/ODIHR (Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte) koordinierte Internationale Wahlbeobachtungsmission hat die Parlamentswahlen – trotz mancher technischer Mängel - als frei und fair bewertet. Bei erstmals ausschließlich und landesweit geltendem Verhältniswahlrecht mit einer Sperrklausel in Höhe von 3% haben die Wähler nur fünf Parteien ins Parlament einziehen lassen – von 45 zur Wahl angetretenen Parteien. Die Wahlen haben damit die Parteien- und Fraktionslandschaft bereinigt. Viele Parteien bleiben aber schwach, unzureichend organisiert und oft ohne programmatische Konturen. Viele ihrer Repräsentanten im Parlament bleiben von der alten sowjetischen Nomenklatura geprägt und/oder sind Politunternehmer („Oligarchen“).

Im August 2006 wurde der pro-russische Janukowytsch zum neuen Premierminister gewählt und von Präsident Juschtschenko bestätigt. Seither versucht Janukowytsch das präsidiale System der Ukraine durch Gesetzesbeschlüsse so umzubauen, dass der Präsident in seinen Befugnissen deutlich eingeschränkt wird. Hinter den Kulissen findet daher ein Machtkampf zwischen Janukowytsch und Juschtschenko statt. Als letzter Vertreter des pro-westlichen Kurses von Juschtschenko in der Regierung gab Außenminister Borys Tarasjuk im Januar 2007 sein Amt auf. Versuche Juschtschenkos als Nachfolger Tarasjuks den Diplomaten Wolodymyr Ohrysko durchzusetzen, scheiterten mehrmals an den Gegenstimmen der Regierungsparteien in der Werchowna Rada. Staatspräsident Wiktor Juschtschenko löste am 2. April 2007 das Parlament auf. Die Neuwahlen sollten am 27. Mai 2007 stattfinden. Nach einer heftigen Staatskrise, bei der die unterschiedlichen politischen Parteien und Gruppierungen versuchten die Macht an sich zu reißen, wurde am 26. Mai 2007 eine Einigung erzielt. So fanden schließlich am 30. September 2007 Neuwahlen des Parlaments statt. Bereits im Vorfeld der Wahl einigten sich Präsident Juschtschenko und Oppositionsführerin Tymoschenko auf ein Bündnis ihrer Parteien. Bei der Wahl wurde die Partei von Regierungschef Janukowytsch zwar stärkste Partei, doch da das Bündnis von Juschtschenko und Tymoschenko die Mehrheit der Sitze errang, konnte es die Regierung bilden.

 

Unbefristete Aussetzung des Visumserfordernisses
   Deutsche, EU-Bürger sowie Staatsangehörige der Schweiz und Liechtensteins können ohne vorherige Erteilung eines Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt in die Ukraine einreisen. Diese Regelung gilt für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen. Nach 90 Tagen ist eine kurze Ausreise erforderlich. Danach sind Sie erneut berechtigt, sich 90 Tage ununterbrochen visafrei in der Ukraine aufzuhalten.

Weiterhin bedarf es aber bei der Einreise der Vorlage eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses, der mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus gültig ist. Ein Personalausweis genügt zur Einreise nicht. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt ein Kinderausweis oder alternativ ein Kinderreisepass, in jedem Fall jedoch mit Lichtbild.

Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen Dauer in der Ukraine ist weiterhin ein vorab bei einer ukrainischen Auslandsvertretung eingeholtes Visum notwendig. Selbiges gilt, wenn sie planen, in der Ukraine eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin (www.botschaft-ukraine.de; Tel: 030/28 88 70; Fax: 030/28 88 7-163).

Im Zusammenhang mit der Aussetzung des Visumserfordernisses legen die Grenzschutzbehörden verstärktes Gewicht auf die ordnungsgemäße Registrierung einreisender Gäste. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung bei der Einreise wird der Aufenthaltsort in der Ukraine erfasst. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten ist anzuraten, dass Reisende genaue Angaben zum vorgesehenen Aufenthaltsort machen können. Dies erfolgt üblicherweise durch die an der Grenze vor der Passkontrolle erhältlichen Registrierungsformulare, die Sie gründlich und vollständig ausfüllen und mit ihrem Pass bei der Kontrolle abgeben sollten. Bei einer Einreise mit dem Flugzeug erhalten Sie die Formulare häufig bereits vom Flugzeugpersonal. Es empfiehlt sich, einen Kugelschreiber im Handgepäck mitzuführen.

Krankenversicherungspflicht: Offiziell besteht nach einem Beschluss der Regierung der Ukraine vom 17.09.1997 (Nr. 1021) und 13.01.1999 (Nr. 35) für Reisende in die Ukraine die Verpflichtung, eine Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine nachzuweisen. Fälle, in denen dies beim Grenzübertritt kontrolliert und/oder die Einreise aufgrund des fehlenden Krankenversicherungsschutzes verweigert wurde, sind dem Auswärtigen Amt allerdings nicht bekannt. Es wird gleichwohl empfohlen, auf ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu achten."

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es Rechtsvorschriften gibt, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden. Fälle, in denen dies verlangt wurde, sind dem Auswärtigen Amt nicht bekannt.

Rückholversicherung:
Das Auswärtige Amt rät dringend, weiter reichenden Versicherungsschutz zu erwerben. Sie sollten zumindest über eine Auslandskrankenversicherung verfügen, welche die Kosten eines eventuellen medizinisch notwendigen Transports nach Deutschland abdeckt.

Autoreisende: Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass bei der Einreise mit dem PKW an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Eine schnellere Abfertigung wird häufig von der Zahlung eines Geldbetrages abhängig gemacht. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, ist Autoreisenden zu empfehlen, dass der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehört; andernfalls muss eine von einer ukrainischen Auslandsvertretung legalisierte Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mitgeführt werden.

C.a.P. übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen des Auswärtigen Amtes keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.

 


Diplomatische Vertretung
Die Diplomatische Vertretung der Ukraine in Deutschland
  Die ukrainische Botschaft in Berlin
ist erreichbar:

 Adresse:   Albrechtstr. 26, 10 117 Berlin 
 Telefon:   030 / 28 88 72 17 
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 Internet:   http://www.mfa.gov.ua/germany/ 
 E-Mail:   ukremb@t-online.de 
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 Telefon:   030 / 28 88 72 20 
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 Konsularbezirk:   Bundesgebiet (für Visa-Angelegenheiten),
Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (konsularische Angelegenheiten)
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 Konsularbezirk:   Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein 
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Das ukrainische Generalkonsulat in München
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Die Diplomatischen Vertretungen Deutschlands in der Ukraine
  Die deutsche Botschaft in Kiew ist erreichbar:
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Das Deutsche Honorarkonsulat in Lemberg in der Ukraine
  Die deutsche Botschaft in Lemberg
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Stand: 22.05.2011


Staat und Recht