Die

Vorbereitungen

 
1. Bevor ein Adoptionsantrag eingereicht wird
 
Es ist hilfreich, den Kontakt und Austausch mit anderen Adoptiveltern zu suchen.
 
Wir empfehlen, ein Beratungs- und Informationsgespräch bei der örtlich zuständigen Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes zu führen.
 
In jedem Fall folgt ein Beratungs- und Informationsgespräch mit den Fachkräften von C.a.P.
 
Die Entscheidung, ob eine Adoption mit unserer Unterstützung angestrebt wird, ist zu treffen. Hierbei sind länderspezifische Voraussetzungen zu beachten.
 
2. Voraussetzungen für die Adoption
 
Die Bewerber unterstützen beide uneingeschränkt den Adoptionsantrag. In Bulgarien ist die Adoption eines Kindes durch Alleinstehende möglich.
 
Die Bewerber haben ihren Wohnsitz in Deutschland.
 
Die Dauer der Ehe ist in Bulgarien und der Ukraine kein Ausschlusskriterium.
 
Die Bewerber müssen psychisch und physisch gesund sein.
 
Die Bewerber müssen dem Adoptivkind ein räumlich und finanziell sicheres Zuhause bieten können.
 
Der Altersabstand zwischen den Eltern und dem adoptierten Kind sollte nicht größer als 45 Jahre sein. (Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.)
 
3. Weitere Informationen zu den Ländern
 
Nachdem die Bewerber sich für eine Auslandsadoption entschieden haben, müssen Sie sich auf das Land festlegen, aus dem Ihr Kind kommen soll.
C.a.P.
begleitet Auslandsadoptionsvermittlungsverfahren für die Länder Bulgarien und Ukraine.
Allgemeine Informationen zu den o. a. Ländern können Sie auf unseren Internetseiten abrufen.
Speziell zu den Adoptionsvermittlungsverfahren haben wir für jedes Land in einem Faltblatt (KurzInfo) grob die wichtigsten Informationen zum Adoptionsvermittlungsverfahren zusammengefasst. Bei Interesse teilen Sie uns bitte Ihre Postadresse mit (>> hierzu hier Klicken <<). Wir werden Ihnen eine aktuelle Version unsere Kurzinformation an die von Ihnen angegebene postalische Adresse übersenden.
   
  zur Startseite
 

Stand: 28.09.2009