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Die Vorbereitungen |
| 1. Bevor ein Adoptionsantrag eingereicht wird |
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Es ist hilfreich, den Kontakt und Austausch mit
anderen Adoptiveltern zu suchen. |
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Wir
empfehlen, ein Beratungs- und Informationsgespräch bei
der örtlich zuständigen Adoptionsvermittlungsstelle des
Jugendamtes zu führen. |
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In jedem Fall folgt ein Beratungs- und
Informationsgespräch mit den Fachkräften von
C.a.P. |
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Die Entscheidung, ob eine Adoption mit unserer
Unterstützung angestrebt wird, ist zu treffen.
Hierbei sind länderspezifische Voraussetzungen zu
beachten. |
| 2. Voraussetzungen für die Adoption |
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Die Bewerber unterstützen beide uneingeschränkt den
Adoptionsantrag. In Bulgarien ist die Adoption eines
Kindes durch Alleinstehende möglich. |
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Die Bewerber haben ihren Wohnsitz in Deutschland. |
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Die Dauer der Ehe ist in Bulgarien und der Ukraine
kein Ausschlusskriterium. |
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Die Bewerber müssen psychisch und physisch gesund
sein. |
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Die Bewerber müssen dem Adoptivkind ein räumlich und
finanziell sicheres Zuhause bieten können. |
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Der Altersabstand zwischen den Eltern und dem
adoptierten Kind sollte nicht größer als 45 Jahre
sein. (Ausnahmen sind unter bestimmten
Voraussetzungen möglich.) |
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3. Weitere Informationen zu den Ländern |
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Nachdem die Bewerber sich für eine Auslandsadoption
entschieden haben, müssen Sie sich auf das Land
festlegen, aus dem Ihr Kind kommen soll. C.a.P. begleitet Auslandsadoptionsvermittlungsverfahren für die Länder Bulgarien und Ukraine. Allgemeine Informationen zu den o. a. Ländern können Sie auf unseren Internetseiten abrufen. Speziell zu den Adoptionsvermittlungsverfahren haben wir für jedes Land in einem Faltblatt (KurzInfo) grob die wichtigsten Informationen zum Adoptionsvermittlungsverfahren zusammengefasst. Bei Interesse teilen Sie uns bitte Ihre Postadresse mit (>> hierzu hier Klicken <<). Wir werden Ihnen eine aktuelle Version unsere Kurzinformation an die von Ihnen angegebene postalische Adresse übersenden. |
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